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Häufig gestellte Fragen

FAQ

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie wirft oft viele Fragen auf. Von Finanzierungsmöglichkeiten über rechtliche Aspekte bis hin zu Tipps für Besichtigungen – in unseren FAQ`s finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Immobilien. Egal, ob Sie sich für den Verkauf Ihrer Immobilie interessieren, eine Immobilie mieten möchten oder nach den besten Finanzierungstipps suchen – hier erhalten Sie wertvolle Informationen, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung weiterhelfen.

Die Entscheidung, ob Sie eine Immobilie kaufen oder mieten sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die sowohl Ihre persönlichen Präferenzen als auch Ihre finanzielle Situation berücksichtigen.

Vorteile des Kaufs:

  • Langfristige Sicherheit:
    Ein Immobilienkauf kann besonders attraktiv sein, wenn Sie vorhaben, bis ins Alter mietfrei zu wohnen. Ein abbezahltes Eigenheim wird zur Zusatzrente, da Sie keine Miete mehr zahlen müssen.

  • Individuelle Gestaltung:
    Als Eigentümer können Sie Ihre Immobilie ganz nach Ihren Wünschen gestalten und renovieren.

  • Wertsteigerung:
    In Gebieten mit hohen Mieten und guter Infrastruktur kann Ihre Immobilie im Wert steigen.

Nachteile des Kaufs:

  • Langfristige Verpflichtungen:
    Der Kauf einer Immobilie bringt langfristige Verpflichtungen wie Steuern, Versicherungen sowie Instandhaltungs- und Reparaturkosten mit sich.

  • Weniger Flexibilität:
    Der Umzug kann aufwändiger sein, falls sich Ihre Lebensumstände ändern.

Vorteile des Mietens:

  • Flexibilität:
    Mieter können bei Bedarf leichter umziehen, was bei beruflichen oder privaten Veränderungen von Vorteil ist.

  • Geringere laufende Kosten:
    Mietwohnungen haben oft niedrigere laufende Kosten, da Reparaturen und Instandhaltungen in der Regel vom Vermieter übernommen werden.

Nachteile des Mietens:

  • Mietkosten:
    Langfristig können die Mietkosten höher sein als die monatlichen Raten für ein Eigenheim.

  • Eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten:
    Als Mieter sind Ihre Möglichkeiten zur Renovierung und Gestaltung der Wohnung begrenzt.

Unser Tipp:

Lassen Sie Ihre aktuelle und langfristige Finanzlage von bankenunabhängigen Experten analysieren. Diese Experten können Ihnen helfen, die finanziellen Auswirkungen einer Immobilienentscheidung zu verstehen, einschließlich der Einflüsse von Familienplanung oder anderen Faktoren. Ein Eigenheim kann besonders attraktiv sein, wenn die Zinsen niedrig sind und Sie über ausreichend Eigenkapital verfügen. Achten Sie auf die Lage und Infrastruktur, da diese den Wert der Immobilie beeinflussen kann.

Beim Kauf einer Immobilie:

Der Käufer trägt in der Regel die Notarkosten für die Beurkundung, die etwa 1,0 – 1,5 % des Kaufpreises betragen. Zusätzlich können Kosten für die Eintragung einer Finanzierung anfallen, abhängig von der Darlehenshöhe.

Weitere Kosten entstehen durch das Grundbuchamt, das für die notwendigen Eintragungen ca. 0,5 % des Kaufpreises berechnet. Die größte Kostenposition ist meist die Grunderwerbssteuer, die je nach Bundesland zwischen 3,5 % – 6,5 % des Kaufpreises liegt. Eine Maklercourtage beträgt in Deutschland in der Regel 7% des Verkaufspreises der Immobilie. Mit der bundesweiten Neuregelung der Courtage ist dies mittlerweile fair und einheitlich zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Beim Verkauf einer Immobilie:

Zwar übernimmt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten, jedoch zahlt der Verkäufer die Gebühren für die Löschung einer eventuellen Grundschuld oder Hypothek, die etwa 0,2 % des Kaufpreises ausmachen. Weitere Kosten können durch Treuhandauflagen oder eine Vorfälligkeitsentschädigung der Bank bei vorzeitiger Kreditablösung entstehen. Falls Wohn- oder Nießbrauchrechte bestehen und gelöscht werden müssen, trägt der Verkäufer auch diese Kosten.

Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihrer jeweiligen Situation und freuen uns sehr auf Ihren Anruf.

Vor dem Verkauf einer Immobilie stellt sich oft die Frage, ob eine Spekulationssteuer anfällt. Diese Steuer wird fällig, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Spekulationsfrist nicht eingehalten wird – diese beträgt 10 Jahre zwischen Kauf und Verkauf. Diese Regelung gilt jedoch nur für fremd vermietete Immobilien, die als Kapitalanlage erworben wurden. Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich nach dem Einkommenssteuersatz des Verkäufers und dem Wertzuwachs der Immobilie.

Bei einer selbst genutzten Immobilie entfällt die Spekulationssteuer in den meisten Fällen, auch wenn Sie einen Verkaufsgewinn erzielen. Wichtig ist jedoch, dass die Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren von Ihnen selbst bewohnt wurde.

Da wir als Makler keine rechtliche oder steuerliche Beratung anbieten dürfen, empfehlen wir, sich diesbezüglich an Ihren Steuerberater zu wenden.

Beim Verkauf einer Immobilie können die Zeitrahmen erheblich variieren, insbesondere wenn Sie den Verkauf selbst abwickeln. Von der Festlegung des Verkaufspreises bis zur Schlüsselübergabe können mehrere Monate vergehen. Dies liegt daran, dass es umfassendes Wissen und zahlreiche Aufgaben erfordert, wie etwa die Immobilienbewertung, das Zusammenstellen aller erforderlichen Unterlagen, die Auswahl der Vermarktungskanäle, die Erstellung von Werbematerialien, die Organisation von Besichtigungen und vieles mehr.

Ein häufiges Problem beim Selbstverkauf ist die mögliche Fehleinschätzung des Preises. Ein zu hoher oder unrealistischer Preis kann dazu führen, dass Ihre Immobilie lange auf dem Markt bleibt. Je länger eine Immobilie angeboten wird, desto skeptischer werden potenzielle Käufer und desto höher ist das Risiko, nur zu einem niedrigeren Preis verkaufen zu können.

Unser Tipp:

Informieren Sie sich gründlich über die Aufgaben und Herausforderungen, die beim Immobilienverkauf auf Sie zukommen. Überlegen Sie, ob es nicht sinnvoller ist, die Unterstützung eines erfahrenen Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Makler kann den Verkaufsprozess in der Regel deutlich beschleunigen – oft innerhalb von wenigen Monaten – und sorgt dafür, dass Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Dies spart Zeit, schont Ihre Nerven und bietet Ihnen zusätzliche rechtliche sowie finanzielle Sicherheit.

Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand eines Gebäudes und stuft es in Energieklassen ein, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten. Dies hilft potenziellen Käufern und Mietern, die Energieeffizienz der Immobilie besser einzuschätzen.

Seit dem 1. Mai 2014 müssen Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) beachten. Hierbei gibt es zwei Arten von Energieausweisen:

1. Bedarfsausweis:

Der Bedarfsausweis basiert auf dem theoretischen Energiebedarf, der unter Berücksichtigung von Baujahr, Gebäudedaten und standardisierten Annahmen wie Klima und Nutzerverhalten berechnet wird. Dieser Ausweis ist unabhängig vom individuellen Verbrauch der Bewohner. Er ist für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen vorgeschrieben, die vor dem 1.11.1977 gebaut wurden und nicht auf den Standard der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 nachgerüstet wurden.

2. Verbrauchsausweis:

Der Verbrauchsausweis wird auf Basis der tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre erstellt und hängt somit vom tatsächlichen Verbrauch der Bewohner ab. Dieser Ausweis ist für Gebäude mit mindestens fünf Wohnungen oder solchen, die nach 1.11.1977 gebaut oder nachgerüstet wurden, zulässig. Er ist kostengünstiger, aber weniger aussagekräftig, da er vom individuellen Verhalten abhängt.

Pflichten für Eigentümer:

Bereits in Immobilienanzeigen müssen bestimmte Energiedaten wie der Endenergiebedarf oder -verbrauch (kWh/m²), der Hauptenergieträger und das Baujahr angegeben werden. Bei Besichtigungen muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt und bei Vertragsabschluss an den Käufer oder Mieter übergeben werden.

Wissenswertes:

Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Ein bereits ausgestellter Energieausweis muss erst nach Ablauf oder nach Modernisierungen erneuert werden. Immobilienbesitzer müssen keinen Energieausweis vorlegen, wenn keine Neuvermietung stattfindet. Denkmalschutzgebäude und Immobilien unter 50 m² sind von der Energieausweispflicht ausgenommen. Das Nichtvorlegen des Energieausweises kann zu Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro führen. Ein Immobilienmakler kann Eigentümer bei der Beschaffung des Energieausweises und anderer relevanter Dokumente unterstützen.

Eine solide Immobilienfinanzierung beginnt bereits, bevor Sie aktiv nach einem Haus oder einer Wohnung suchen. Es wird empfohlen, etwa 20 bis 30 % des Kaufpreises als Eigenkapital einzubringen, um günstigere Finanzierungskonditionen zu erhalten.

Da es viele Anbieter und Kreditmodelle gibt, ist ein gründlicher Vergleich unerlässlich. Setzen Sie bei der Finanzierung nicht ausschließlich auf einen Hypothekenkredit. Ein Mix aus verschiedenen Finanzierungsmodellen, wie z. B. einem Bausparvertrag, einem Bankkredit und eventuell einem Förderkredit der KfW-Bank, kann vorteilhaft sein. So profitieren Sie von unterschiedlichen Laufzeiten und Optionen für Sondertilgungen, und erhalten mehr Flexibilität durch gestaffelte Zinsbindungen.

Unser Tipp:

Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf staatliche Zuschüsse oder Steuervorteile haben. Denken Sie auch frühzeitig an die Anschlussfinanzierung und lassen Sie sich zu Optionen wie Forward-Darlehen beraten. Planen Sie Sondertilgungen ein, um beispielsweise bei einer Erbschaft oder einer ausgezahlten Lebensversicherung die Rückzahlungsdauer zu verkürzen.

Vor der Besichtigung:

  • Terminplanung:
    Da die meisten Interessenten berufstätig sind, sollten Besichtigungstermine abends oder am Wochenende eingeplant werden.

  • Vorbereitung der Immobilie:
    Stellen Sie sicher, dass die Immobilie gründlich gereinigt und ordentlich ist. Ein angenehmes Raumklima und Sauberkeit schaffen eine einladende Atmosphäre, in der sich potenzielle Käufer wohlfühlen.

Während der Besichtigung:

  • Freundlicher Umgang:
    Begrüßen Sie die Interessenten herzlich und behandeln Sie sie respektvoll, auch wenn sie viele Fragen stellen oder kritisch erscheinen. Ein freundlicher und professioneller Umgang kann den Eindruck Ihrer Immobilie positiv beeinflussen.

  • Zeitmanagement:
    Vermeiden Sie es, Interessenten schnell abzuwickeln. Planen Sie ausreichend Zeit für die Besichtigung ein und beantworten Sie alle Fragen ausführlich. Dies zeigt Ihr Engagement und kann dazu beitragen, das Vertrauen der Käufer zu gewinnen.

Nach der Besichtigung:

  • Nachverfolgung:
    Bleiben Sie mit den Interessenten in Kontakt, beantworten Sie eventuelle Rückfragen und zeigen Sie Interesse an ihrem Feedback. Dies kann den Entscheidungsprozess der Käufer positiv beeinflussen.

Unser Tipp:

Seien Sie selektiv bei der Auswahl der Interessenten. Es gibt Personen, die lediglich aus Neugier oder zur Besichtigung von anderen Wohnungen kommen, ohne ernsthafte Kaufabsicht. Überprüfen Sie im Vorfeld, ob es sich um echte Interessenten handelt, um Zeit und Ressourcen effizient zu nutzen.

Für die Beantragung eines Immobilienkredits benötigt die Bank eine Reihe von Dokumenten, um Ihre Kreditwürdigkeit und die Beleihbarkeit des Kauf- oder Bauobjekts zu prüfen. Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Art der Einkommensquelle und dem Objekt, das Sie finanzieren möchten.

Für Privatpersonen:

  • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
  • Aktueller Einkommenssteuerbescheid
  • Nachweis über vorhandene Vermögenswerte
  • Vorhandene Versicherungsverträge
  • Personalausweis oder Reisepass

Für Selbständige oder Freiberufler:

  • Letzter Jahresabschluss
  • Letzte zwei Einkommenssteuernachweise
  • Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

Zusätzlich können Wertpapierauflistungen, Mietverträge oder Rentenbescheide als Vermögensnachweise erforderlich sein. Der Antragsteller muss zudem einer Bonitätsprüfung bei der Schufa zustimmen.

Für das Objekt:

Je nachdem, ob Sie eine Bestandsimmobilie kaufen oder neu bauen möchten, können unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein. Zu den typischen Dokumenten gehören:

  • Baubeschreibung (bei Neubau)
  • Baugenehmigung (bei Neubau)
  • Ansichten / Schnitte
  • Flurkarte
  • ⁠Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Wohnflächenberechnung
  • ⁠Bemaßte(r) Grundriss(e)
  • Baulastenauskunft
  • ⁠Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)

Unser Tipp:

Überprüfen Sie frühzeitig, ob weitere Sachwerte wie Kunstobjekte, Wertpapiere oder Bausparverträge als Kreditsicherheit eingesetzt werden können. Die Beleihungsgrenzen solcher Objekte können variieren, daher sollten Sie sich über die Optionen informieren. Auch eine Bürgschaft kann als zusätzliche Sicherheit dienen.

Dokumentation und Schlüssel:

  • Übergabe aller Schlüssel:
    Stellen Sie sicher, dass Sie alle Schlüssel zur Immobilie übergeben, einschließlich der Schlüssel zu Nebengebäuden oder Garagen.

  • Übermittlung von Unterlagen:
    Alle relevanten Objektunterlagen und Versicherungsdokumente sollten ebenfalls übergeben werden. Dazu gehören Baupläne, Garantien, Bedienungsanleitungen und Wartungsverträge.

Zählerstände und Protokoll:

  • Zählerstände:
    Führen Sie ein Protokoll, in dem die aktuellen Zählerstände für Strom, Wasser, Gas und andere Versorgungseinrichtungen festgehalten werden. Dies dient der korrekten Abrechnung und Vermeidung von Missverständnissen.

  • Protokollunterschrift:
    Beide Parteien, Käufer und Verkäufer, sollten das Protokoll unterschreiben. Informieren Sie auch die Energieversorger über die Eigentümeränderung.

Zeitpunkt der Übergabe:

  • Vertraglich festgelegter Termin:
    Die Übergabe sollte unbedingt zu dem im Kaufvertrag vereinbarten Termin stattfinden. Nur so können die im Vertrag festgelegten Sicherungsmechanismen und rechtlichen Vereinbarungen wirksam werden.

Unser Tipp:

Planen Sie die Übergabe sorgfältig und stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Dokumente und Schlüssel bereit sind. Halten Sie sich strikt an den im Kaufvertrag festgelegten Übergabetermin, um rechtliche und organisatorische Probleme zu vermeiden.

Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, wird fällig, wenn der Immobilienmakler seine Vermittlung erfolgreich abgeschlossen hat – das heißt, sobald der Miet- oder Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet wurde. Erst mit diesem Geschäftsabschluss entsteht der Anspruch auf die Zahlung der Courtage.

Grundlage für die Provision ist ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Immobilienmakler. Dieser Vertrag legt in der Regel die Höhe der Courtage fest und wird oft schriftlich abgeschlossen, kann jedoch auch mündlich zustande kommen.

Unser Tipp:

Informieren Sie sich frühzeitig über die Höhe und die Bedingungen der Maklerprovision und halten Sie diese schriftlich fest, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.